RS Vwgh 2005/11/16 2003/08/0269

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Veröffentlicht am 16.11.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
ASVG §410 Abs1 Z7;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur fehlenden Beschwer bei Geltendmachung der Verlängerung der Pflichtversicherung nach mehr als 40 Jahren um nur wenige Tage, wenn die Festsetzung der Beitragsgrundlage für diesen Monat bereits in Rechtskraft erwachsen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080269.X01

Im RIS seit

14.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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