RS Vwgh 2005/11/16 2005/08/0048

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Veröffentlicht am 16.11.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z7;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob die Leistung aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses gewährt wurde (und daher die Anwendung des § 49 Abs. 3 Z. 7 ASVG in Betracht kommt), kommt es insbesondere darauf an, wann die Vereinbarung getroffen wurde, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Auflösung des Dienstverhältnisses in Aussicht genommen war, wann die zur Auflösung des Dienstverhältnisses führenden Willenserklärungen abgegeben wurden sowie wann die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (Hinweis E 3. Juli 1986, Zl. 85/08/0201).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005080048.X04

Im RIS seit

19.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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