RS Vwgh 2005/11/17 2002/21/0099

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Veröffentlicht am 17.11.2005
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §43a Abs2;
StGB §43a Abs3;

Rechtssatz

Der zweite Fall des § 36 Abs. 2 Z 1 FrG 1997 fordert eine "teilbedingte FREIHEITSstrafe" (dh eine zum Teil bedingt nachgesehene und zum Teil unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe; § 43a Abs 3 StGB).(Hier: Es wurde kein Teil der Freiheitsstrafe unbedingt verhängt, sondern nach § 43a Abs. 2 StGB auf eine unbedingte Geldstrafe erkannt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002210099.X01

Im RIS seit

20.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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