Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art8;Rechtssatz
War der Fremde, ein türkischer Staatsangehöriger, der gemäß § 33 Abs. 1 des FrG 1997 aus dem Bundesgebiet ausgewiesen wurde, im Bescheiderlassungszeitpunkt bereits mit einer österreichischen Staatsangehörigen verheiratet, dann steht der Geltendmachung dieses (bezogen auf die Einhaltung der in Art. 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG erwähnten Rechtsschutzgarantien verfahrensrechtlich relevanten und von Amts wegen zu beachtenden) Umstandes nicht das Neuerungsverbot im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entgegen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005210192.X01Im RIS seit
10.02.2006