RS Vwgh 2005/11/21 2002/10/0096

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Veröffentlicht am 21.11.2005
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §22 Abs1;

Rechtssatz

Da die Versagungsgründe des § 22 Abs. 1 AMG alternativ genannt sind, ist bereits bei Vorliegen eines einzigen Versagungsgrundes dem Antrag auf Zulassung einer Arzneispezialität nicht stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100096.X01

Im RIS seit

12.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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