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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §22 Abs1;Rechtssatz
Da die Versagungsgründe des § 22 Abs. 1 AMG alternativ genannt sind, ist bereits bei Vorliegen eines einzigen Versagungsgrundes dem Antrag auf Zulassung einer Arzneispezialität nicht stattzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100096.X01Im RIS seit
12.12.2005