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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/05/0170Rechtssatz
Ein Begehren nach Parteienaustausch ist nicht anders als eine "neue", (hier) verspätete Beschwerde zu beurteilen (siehe dazu den hg. Beschluss vom 27. Juni 1996, Zlen. 96/06/0101 u.a., mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005050160.X01Im RIS seit
08.02.2006