RS Vwgh 2005/11/22 2005/03/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2005
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13206000
001 Verwaltungsrecht allgemein
91/01 Fernmeldewesen

Norm

32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14 Abs2;
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16 Abs1;
EURallg;
TKG 2003 §35 Abs1;
TKG 2003 §35 Abs2 Z2;
TKG 2003 §37 Abs1;
TKG 2003 §37 Abs2;
TKMV 2003 §1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Zuverlässigkeits- und Qualitätsanforderungen sind im Markt für Auslandsgespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt) von wesentlicher Bedeutung. Die Regulierungsbehörde hat zu Recht das Vorliegen solcher Anforderungen als einen Faktor beurteilt, der aus Kundensicht gegen den Wechsel zu einem anderen Anbieter sprechen kann und somit eine Wechselbarriere darstellt.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030109.X15

Im RIS seit

07.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten