Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14 Abs2;Rechtssatz
Zuverlässigkeits- und Qualitätsanforderungen sind im Markt für Auslandsgespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt) von wesentlicher Bedeutung. Die Regulierungsbehörde hat zu Recht das Vorliegen solcher Anforderungen als einen Faktor beurteilt, der aus Kundensicht gegen den Wechsel zu einem anderen Anbieter sprechen kann und somit eine Wechselbarriere darstellt.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030109.X15Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017