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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14 Abs2;Rechtssatz
Während die Volatilität von Marktanteilen ein Indiz für einen vom Wettbewerb geprägten Markt ist (vgl das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Juni 2002, Rs T- 342/99, Airtours, Rz 120), lassen bei stabilen Marktanteilen (wie sie im Beschwerdefall festgestellt wurden) Umsatzschwankungen keinen Rückschluss auf das Fehlen von Marktmacht zu, sondern können auch Resultanten der Preissetzung des Marktführers und damit Ausfluss seiner besonderen Marktposition sein.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030109.X08Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017