RS Vwgh 2005/11/22 2005/03/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13206000
E6A
001 Verwaltungsrecht allgemein
91/01 Fernmeldewesen

Norm

32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14 Abs2;
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16 Abs1;
61999TJ0342 Airtours;
EURallg;
TKG 2003 §35;
TKG 2003 §37 Abs1;
TKG 2003 §37 Abs2;
TKMV 2003 §1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Während die Volatilität von Marktanteilen ein Indiz für einen vom Wettbewerb geprägten Markt ist (vgl das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Juni 2002, Rs T- 342/99, Airtours, Rz 120), lassen bei stabilen Marktanteilen (wie sie im Beschwerdefall festgestellt wurden) Umsatzschwankungen keinen Rückschluss auf das Fehlen von Marktmacht zu, sondern können auch Resultanten der Preissetzung des Marktführers und damit Ausfluss seiner besonderen Marktposition sein.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030109.X08

Im RIS seit

07.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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