Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14 Abs2;Rechtssatz
Die Prüfung von Marktzutrittsschranken bezieht sich auf den Neueintritt potenzieller Wettbewerber, nicht aber auf die am gegenständlichen Markt bereits tätigen Unternehmen, deren Bedeutung für die Wettbewerbssituation bereits bei der Analyse der Marktstruktur und des Marktverhaltens zu berücksichtigen ist. Die Beurteilung von Marktzutrittsschranken stellt darauf ab, ob von potenziellen Neueinsteigern in den Markt eine disziplinierende Wirkung auf das Wettbewerbsverhalten der bereits auf dem Markt tätigen Unternehmen ausgeht.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030109.X09Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017