RS Vwgh 2005/11/22 2004/05/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
58/03 Sicherung der Energieversorgung

Norm

AVG §8;
ElWOG 1998 §69 idF 2000/I/121;
Stranded-Costs-V 2001 §7 Abs2;

Rechtssatz

Bei den im Beschwerdefall gegenständlichen "Stranded-Costs" handelt es sich um ein Ausgleichssystem, in dem die Nutznießer der Liberalisierung Beiträge ansammeln, die (bestimmte) Elektrizitätsunternehmen als Ausgleich für unrentabel gewordene Investitionen und Rechtsgeschäfte als Beihilfe erhalten (Binder, "Stranded-Costs in der Elektrizitätswirtschaft", in Hauer, Aktuelle Fragen des Energierechts 2002 (2003), 32). Das diesbezügliche Normenwerk (§ 69 ElWOG und Verordnung BGBl II Nr 354/2001 = Stranded-Costs-VO II) sieht ein Verfahren vor, wie die Endverbraucher über Netzbetreiber zur Leistung dieser Beiträge herangezogen werden; fakultativ ist ein Verwaltungsverfahren vorgesehen, welches über Antrag oder von Amts wegen von der Behörde eingeleitet wird und mittels bescheidmäßiger Vorschreibung endet. An der Parteistellung des Netzbetreibers als so genannte "Hauptpartei" (Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 294) besteht kein Zweifel. (Ob eine Parteistellung des Endkunden, die hier gewährt wurde, gegeben ist, ist im vorliegenden Fall nicht zu untersuchen.)

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050224.X01

Im RIS seit

08.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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