RS Vwgh 2005/11/23 2005/16/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §37;
GebG 1957 §2 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen, dass die abgabepflichtige Partei nicht "ausschließlich" mildtätige (humanitäre, wohltätige) Zwecke verfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160209.X04

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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