Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/09/0199 2004/09/0200Rechtssatz
Im Beschwerdefall wurde die betretene Ausländerin in einem Lokal des von den Beschuldigten vertretenen Unternehmens (einer GmbH, deren handelsrechtliche Geschäftsführer und damit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organe die Beschuldigten sind) als Putzfrau arbeitend angetroffen, noch bevor dieses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (Betretung um 9.15, Öffnung des Lokals um 10.00 Uhr); dieses hatte die Ausländerin mit einem ihr anvertrauten Schlüssel betreten. Im Zusammenhalt mit § 28 Abs. 7 AuslBG ergibt sich allein schon aus diesem Umstand, dass die Beschuldigten die betretene Ausländerin am Tattag unberechtigt beschäftigt haben, weil sie jedenfalls nicht glaubhaft machen konnten, dass eine unberechtigte Beschäftigung der in den Betriebsräumen ihres Restaurants angetroffenen Ausländerin nicht vorliege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090197.X02Im RIS seit
15.12.2005