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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art18 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/16/0192Rechtssatz
Beim Zahlungsauftrag gemäß § 6 GEG handelt es sich um einen Bescheid, der der formellen Rechtskraft fähig ist. Die Nichtbeachtung einer bereits rechtskräftig ergangenen Entscheidung des Kostenbeamten durch einen weiteren Zahlungsauftrag hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 1984, VfSlg. 10.142, nicht als bloß rechtswidrig, sondern als bereits gesetzlos erachtet (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 19. September 2001, 99/16/0049).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160122.X04Im RIS seit
08.01.2006