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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Eine GmbH und zwei slowakische Staatsangehörige beantragten die Feststellung, letztere bedürften als Gesellschafterinnen der erstantragstellenden GmbH mangels Zutreffens der Voraussetzung des § 2 Abs. 2 AuslBG keiner Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 3 Abs. 1 AuslBG. Die Gesellschaft behauptete in ihrem Antrag, die beiden slowakischen Staatsangehörigen seien je zur Hälfte Gesellschafterinnen der GmbH, in der sie zur Erreichung des Unternehmenszweckes auch Arbeitsleistungen hätten erbringen sollen. Infolge ihres 50 %igen Gesellschaftsanteils wäre daher die Frage zu klären gewesen, ob sie die für die Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen in selbständiger Erwerbstätigkeit hätten ausüben sollen oder nicht. Der Hinweis auf das Verfahren nach § 4 AuslBG (Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung) erweist sich insoweit als verfehlt, als es einer Partei nicht zugemutet werden kann - ausgehend von ihrer Rechtsansicht - einen Antrag zu stellen, dessen Abweisung zu erwarten wäre (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit der Beschreitung eines anderen Rechtsweges E vom 1.7.1993, Zl. 90/17/0116).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090163.X03Im RIS seit
25.12.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008