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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028;Rechtssatz
Im Falle des Betretens eines Ausländers in Betriebsräumen oder an Arbeitsplätzen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen eines Unternehmens, wie dies etwa Baustellen und die darauf errichteten Gerüste etwa darstellen, besteht gemäß § 28 Abs 7 AuslBG die gesetzliche Vermutung illegaler Ausländerbeschäftigung, und der Unternehmer hat den Gegenbeweis anzutreten.
Schlagworte
BeweiseSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090166.X01Im RIS seit
25.12.2005Zuletzt aktualisiert am
30.01.2014