RS Vwgh 2005/11/23 2004/09/0166

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028;
AuslBG §28 Abs7;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
AVG §37;
VStG §24;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle des Betretens eines Ausländers in Betriebsräumen oder an Arbeitsplätzen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen eines Unternehmens, wie dies etwa Baustellen und die darauf errichteten Gerüste etwa darstellen, besteht gemäß § 28 Abs 7 AuslBG die gesetzliche Vermutung illegaler Ausländerbeschäftigung, und der Unternehmer hat den Gegenbeweis anzutreten.

Schlagworte

BeweiseSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090166.X01

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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