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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Übertretungen des AuslBG können auch durch Privatpersonen begangen werden; im Falle der Erbringung von Leistungen durch Ausländer in einem Gewerbebetrieb sind aber Bedenken angebracht, ohne konkrete Hinweise deren Unentgeltlichkeit anzunehmen (Hinweis E 3.11.2004, Zl. 2004/18/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090176.X03Im RIS seit
19.12.2005