RS Vwgh 2005/11/23 2004/09/0176

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Übertretungen des AuslBG können auch durch Privatpersonen begangen werden; im Falle der Erbringung von Leistungen durch Ausländer in einem Gewerbebetrieb sind aber Bedenken angebracht, ohne konkrete Hinweise deren Unentgeltlichkeit anzunehmen (Hinweis E 3.11.2004, Zl. 2004/18/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090176.X03

Im RIS seit

19.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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