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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen (hier: Erbringung von Hilfsarbeiten auf einer Baustelle), stellen kein selbständiges Werk dar und können daher nicht den Inhalt eines Werkvertrages bilden (Hinweis E 21.3.1995, Zl. 94/09/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090168.X02Im RIS seit
25.12.2005Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011