RS Vwgh 2005/11/23 2004/09/0168

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen (hier: Erbringung von Hilfsarbeiten auf einer Baustelle), stellen kein selbständiges Werk dar und können daher nicht den Inhalt eines Werkvertrages bilden (Hinweis E 21.3.1995, Zl. 94/09/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090168.X02

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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