RS Vwgh 2005/11/23 2004/09/0166

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Wird ein Ausländer nicht vereinbarungsgemäß unentgeltlich oder ausdrücklich nur zur Probe verwendet, sondern wollte der Ausländer durch seine Arbeitsleistung seine künftige ordnungsgemäße Beschäftigung zu einem in Geld zu zahlenden Lohn erreichen, handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs 2 AuslBG (Hinweis auf das E 24.3.2004, Zl. 2001/09/0157, und die dort referierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090166.X03

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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