Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Eine GmbH und zwei slowakische Staatsangehörige beantragten die Feststellung, letztere bedürften als Gesellschafterinnen der erstantragstellenden GmbH mangels Zutreffens der Voraussetzung des § 2 Abs. 2 AuslBG keiner Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 3 Abs. 1 AuslBG. Die Gesellschaft behauptete in ihrem Antrag, die beiden slowakischen Staatsangehörigen seien je zur Hälfte Gesellschafterinnen der GmbH, in der sie zur Erreichung des Unternehmenszweckes auch Arbeitsleistungen hätten erbringen sollen. Infolge ihres 50 %igen Gesellschaftsanteils wäre daher die Frage zu klären gewesen, ob sie die für die Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen in selbständiger Erwerbstätigkeit hätten ausüben sollen oder nicht. Ein öffentliches Interesse an der Klärung dieser Frage besteht nicht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090163.X02Im RIS seit
25.12.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008