RS Vwgh 2005/11/24 2005/07/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2005
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs3;
WRG 1959 §40 Abs3;
WRG 1959 §60;

Rechtssatz

Aus dem Zusammenhang des § 40 Abs. 3 WRG 1959 mit dem darin erwähnten § 12 Abs. 3 legcit ergibt sich, dass für die Bewilligung von Entwässerungsanlagen Zwangsrechte in Anspruch genommen werden können. Hingegen enthält diese Bestimmung keine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wasserbauvorhaben, dessen Verwirklichung einen Eingriff in eine bestehende nicht bewilligungspflichtige Entwässerungsanlage mit sich bringt, bewilligt werden kann (Hinweis E 18.2.1999, 96/07/0124; E 21.10.2004, 2003/07/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070107.X03

Im RIS seit

20.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten