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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs3;Rechtssatz
Aus dem Zusammenhang des § 40 Abs. 3 WRG 1959 mit dem darin erwähnten § 12 Abs. 3 legcit ergibt sich, dass für die Bewilligung von Entwässerungsanlagen Zwangsrechte in Anspruch genommen werden können. Hingegen enthält diese Bestimmung keine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wasserbauvorhaben, dessen Verwirklichung einen Eingriff in eine bestehende nicht bewilligungspflichtige Entwässerungsanlage mit sich bringt, bewilligt werden kann (Hinweis E 18.2.1999, 96/07/0124; E 21.10.2004, 2003/07/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005070107.X03Im RIS seit
20.12.2005Zuletzt aktualisiert am
28.09.2011