RS Vwgh 2005/11/24 2003/20/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §1 Z4;
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mit der vor allem in der älteren Judikatur gebräuchlichen Wendung, wonach sich als Voraussetzung für eine Asylgewährung "die Furcht vor Verfolgung im Sinn des Art. 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv ... auf das gesamte Staatsgebiet des Heimatstaates beziehen muss", ist nicht das Erfordernis einer "landesweiten Verfolgung" gemeint. Die Formulierung ist dahin zu verstehen, dass sich die asylrelevante Verfolgungsgefahr für den Asylwerber - mangels zumutbarer Ausweichmöglichkeiten innerhalb des Herkunftsstaates - im gesamten Herkunftsstaat auswirken muss (Hinweis E 9. November 2004, 2003/01/0534).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003200109.X01

Im RIS seit

19.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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