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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §1 Z4;Rechtssatz
Mit der vor allem in der älteren Judikatur gebräuchlichen Wendung, wonach sich als Voraussetzung für eine Asylgewährung "die Furcht vor Verfolgung im Sinn des Art. 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv ... auf das gesamte Staatsgebiet des Heimatstaates beziehen muss", ist nicht das Erfordernis einer "landesweiten Verfolgung" gemeint. Die Formulierung ist dahin zu verstehen, dass sich die asylrelevante Verfolgungsgefahr für den Asylwerber - mangels zumutbarer Ausweichmöglichkeiten innerhalb des Herkunftsstaates - im gesamten Herkunftsstaat auswirken muss (Hinweis E 9. November 2004, 2003/01/0534).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003200109.X01Im RIS seit
19.01.2006