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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/07/0223 E 26. April 2001 RS 1Stammrechtssatz
Wenn weder fest steht, ob geltend gemachte bestehende Rechte durch ein Vorhaben verletzt werden, noch, ob diese Rechte durch Zwangsrechte überwunden werden können, ist die Wasserrechtsbehörde nicht berechtigt, die wasserrechtliche Bewilligung unter Vorbehalt eines Beweissicherungsprogrammes zur Feststellung der Verletzung dieser Rechte zu erteilen (Hinweis E 8.4.1997, 95/07/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005070107.X06Im RIS seit
20.12.2005Zuletzt aktualisiert am
28.09.2011