RS Vwgh 2005/11/24 2005/07/0107

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 12 Abs 1 WRG 1959 folgt, dass eine wasserrechtliche Bewilligung erst erteilt werden darf, wenn fest steht, dass bestehende Rechte nicht verletzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070107.X05

Im RIS seit

20.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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