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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Selbst wenn dem Asylwerber der für die Ausreise nach Jordanien verwendete Reisepass ohne Bezahlung von Bestechungsgeld ausgestellt worden wäre, sagt die "legale" Ausreise nach Jordanien noch nichts darüber aus, dass die irakischen Behörden (nach den politischen Verhältnissen unter dem Regime von Saddam Hussein) nicht dennoch die darauf folgende Weiterreise des Asylwerbers nach Österreich, den länger dauernden Aufenthalt in Europa und die hier erfolgte Asylantragstellung - etwa schon wegen Überschreitung einer Rückkehrfrist - als illegal angesehen hätten (Hinweis E 29. Jänner 2004, 2001/20/0426). Die Verwendung eines Reisepasses für die Ausreise machte eine Beschäftigung mit den dem Asylwerber drohenden Sanktionen bei Rückkehr in den Irak daher nicht entbehrlich.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003200118.X01Im RIS seit
25.12.2005