RS Vwgh 2005/11/24 2005/07/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GSLG NÖ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0015 E 10. Juli 1997 RS 3(Hier: Einwendungen, die sich auf aus dem Grundeigentum erwachsende Privatrechte beziehen; Verfahren nach dem NÖ GSLG)

Stammrechtssatz

Ein die Parteistellung begründendes Recht kann auch ein Privatrecht sein, nämlich dann, wenn dessen Wahrung der Verwaltungsbehörde vom Gesetzgeber zur Pflicht gemacht wird (Hinweis B 8.2.1965, 532/64, VwSlg 6579 A/1965).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070078.X01

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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