RS Vwgh 2005/11/24 2002/07/0057

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §833 impl;
WRG 1959 §103;
WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Bewilligung eines neuen Projektes bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer, zumal es sich dabei jedenfalls um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung es im Miteigentum stehenden Grundstücks iSd § 833 ABGB handelt. Kann eine solche Zustimmung aller Miteigentümer trotz entsprechender behördlicher Aufforderung nicht beigebracht werden, dann erweist sich die Zurückweisung des Antrages als nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002070057.X01

Im RIS seit

17.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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