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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §833 impl;Rechtssatz
Ein Antrag auf Bewilligung eines neuen Projektes bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer, zumal es sich dabei jedenfalls um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung es im Miteigentum stehenden Grundstücks iSd § 833 ABGB handelt. Kann eine solche Zustimmung aller Miteigentümer trotz entsprechender behördlicher Aufforderung nicht beigebracht werden, dann erweist sich die Zurückweisung des Antrages als nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002070057.X01Im RIS seit
17.01.2006Zuletzt aktualisiert am
11.10.2016