RS Vwgh 2005/11/24 2005/11/0148

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
FSG-GV 1997 §17 Abs1;

Rechtssatz

Die - als Teil der gesundheitlichen Eignung eines Inhabers einer Lenkberechtigung zu verstehende - Bereitschaft zur Verkehrsanpassung wird in der FSG-GV 1997 nicht definiert, aus § 17 Abs. 1 zweiter Satz FSG-GV 1997 ergibt sich aber hinlänglich, dass von einer mangelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur bei einem Verhalten gesprochen werden kann, bei dem es zu relativ schwerwiegenden Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften gekommen ist oder das bereits innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu mehreren Vorentziehungen geführt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005110148.X02

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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