RS Vwgh 2005/11/24 2004/07/0117

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §5 Abs2;
AgrBehG 1950 §6 Abs2;
AVG §52 impl;
AVG §7 impl;
B-VG Art12 Abs2;
MRK Art6;

Rechtssatz

Erstattete das fachkundige Mitglied des LAS einen Erhebungsbericht, wobei es nicht zur Erstattung eines Gutachtens im technischen Sinn als Sachverständiger nach § 52 AVG aufgefordert worden war und stellte seine Stellungnahme vielmehr nur eine schriftlich niedergelegte Meinung eines fachkundigen Senatsmitgliedes dar (Hinweis B VfGH 28.2.2005, B 166/04-7; B VfGH 26.9.2005, B 1588/04), so konnten keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des LAS entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070117.X05

Im RIS seit

08.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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