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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AgrBehG 1950 §5 Abs2;Rechtssatz
Erstattete das fachkundige Mitglied des LAS einen Erhebungsbericht, wobei es nicht zur Erstattung eines Gutachtens im technischen Sinn als Sachverständiger nach § 52 AVG aufgefordert worden war und stellte seine Stellungnahme vielmehr nur eine schriftlich niedergelegte Meinung eines fachkundigen Senatsmitgliedes dar (Hinweis B VfGH 28.2.2005, B 166/04-7; B VfGH 26.9.2005, B 1588/04), so konnten keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des LAS entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070117.X05Im RIS seit
08.02.2006Zuletzt aktualisiert am
02.04.2010