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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die im Beschluss (Einstellung des Verfahrens gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, weil die Bf dem ihr erteilten Auftrag zur Mängelbehebung nicht nachgekommen ist.) dargelegte Rechtsansicht des VwGH ist kein "Ereignis" iSd § 46 Abs. 1 (erster Satz) VwGG.
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005020250.X01Im RIS seit
08.02.2006