RS Vwgh 2005/11/25 2005/02/0254

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Veröffentlicht am 25.11.2005
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Es muss den besonders geschulten Beamten überlassen bleiben, den Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit des Alkomaten im Hinblick auf die Bedienungsanleitung zu bestimmen.

Schlagworte

Alkotest VerweigerungAlkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005020254.X02

Im RIS seit

04.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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