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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Es muss den besonders geschulten Beamten überlassen bleiben, den Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit des Alkomaten im Hinblick auf die Bedienungsanleitung zu bestimmen.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungAlkotest StraßenaufsichtsorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005020254.X02Im RIS seit
04.01.2006Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012