RS Vwgh 2005/11/29 2005/12/0216

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Veröffentlicht am 29.11.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §8;
LDG 1984 §26;
LDG 1984 §26a;
LDG 1984 §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes der Verleihung an eine im Dreiervorschlag aufscheinende Bewerberin stand der Volksschuloberlehrerin als abgewiesener Bewerberin (die auch im Dreiervorschlag aufgenommen worden war) kein rechtliches Interesse zu, das mit Berufung gegen den erstinstanzlichen Verleihungsbescheid hätte verfolgt werden können. Mangels rechtlichen Interesses der Beschwerdeführerin hätte die belangte Behörde ihre Berufung daher zurückzuweisen gehabt (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 2005, 2005/12/0109).

Schlagworte

Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120216.X03

Im RIS seit

08.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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