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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0177 B 30. September 1996 RS 3 Hier: Verleihung einer schulfesten LeiterstelleStammrechtssatz
Einem in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber kommt im Lichte des Art 81b B-VG eine andere Rechtsposition zu als allfälligen sonstigen, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigten Berwerbern. Das diesbezüglich ableitbare Recht des Beamten besteht aber lediglich darin, daß nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.
Schlagworte
Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120216.X02Im RIS seit
08.02.2006