Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BGKV 1993 §1;Rechtssatz
Nach dem E vom 21. Oktober 2004, Zl. 2004/06/0086, ist das Protokollbuch (eines Gendarmeriepostens) dem "inneren Dienst" zuzuordnen. Die Eintragungen im Protokollbuch dienen bestimmungsgemäß dazu, den Geschäftsfall zu konkretisieren, um den Akt auffinden zu können. Es handelt sich dabei um eine behördeninterene Kanzleitätigkeit. Nichts anderes gilt für die Indexkarte, die (als eine Art Namensverzeichnis mit Betreffen) mit dem Protokollbuch bestimmungsgemäß Teil eines "Aktenauffindungssystems" ist (Hinweis E vom 13. Dezember 2004, Zl. 2004/06/0018).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060169.X01Im RIS seit
20.01.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008