RS Vwgh 2005/11/29 2001/12/0088

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Veröffentlicht am 29.11.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §24 Abs1;
BDG 1979 §27;
BDG 1979 §32 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1 Z3;
BDG 1979 §4 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich aus der Systematik der die Grundausbildung regelnden §§ 24 ff BDG 1979 und der einschlägigen Entstehungsgeschichte des § 32 Abs. 1 BDG 1979 ergibt, dass die in § 32 Abs. 1 BDG 1979 gebrauchte Wendung "die Ernennungserfordernisse für die betreffende Verwendung" NICHT auch die in § 4 Abs. 1 BDG 1979 geregelten allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen mit umfasst. Die auf ein Fehlen eines dieser allgemeinen Ernennungserfordernisse, nämlich die persönliche Eignung, gestützte Nichtzulassung des Beamten zur Dienstprüfung erweist sich daher als rechtswidrig.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120088.X01

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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