Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §24 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich aus der Systematik der die Grundausbildung regelnden §§ 24 ff BDG 1979 und der einschlägigen Entstehungsgeschichte des § 32 Abs. 1 BDG 1979 ergibt, dass die in § 32 Abs. 1 BDG 1979 gebrauchte Wendung "die Ernennungserfordernisse für die betreffende Verwendung" NICHT auch die in § 4 Abs. 1 BDG 1979 geregelten allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen mit umfasst. Die auf ein Fehlen eines dieser allgemeinen Ernennungserfordernisse, nämlich die persönliche Eignung, gestützte Nichtzulassung des Beamten zur Dienstprüfung erweist sich daher als rechtswidrig.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001120088.X01Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008