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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Sind in Zusammenhang mit der Frage, ob ein Überstellungsabzug vorzunehmen ist, sowohl die Besoldungsgruppe, AUS der der Beamte überstellt wird, als auch jene, IN die er überstellt wird, in Verwendungsgruppen unterteilt, ist der Vergleich zwischen alter und neuer Verwendungsgruppe zu ziehen. Dies ist aber bei gebotener eigenständiger Prüfung hier durch Vergleich der Gehaltsansätze für die jeweiligen Verwendungsgruppen zu entscheiden.
[Im vorliegenden Fall lassen die Gehaltsansätze der in Rede stehenden Verwendungsgruppen unzweifelhaft erkennen, dass die Verwendungsgruppe L 1 eine höhere ist als die Verwendungsgruppe PT 1 (vgl. § 55 GehG 1956 und § 103 GehG 1956)].
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120076.X04Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011