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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §833;Rechtssatz
Ein Fall, in dem es um das Tätigwerden einer Agrargemeinschaft geht, für die keine Regelung ihrer Beschlussfassung getroffen wurde, kann nicht allein aus dem aus dem Stmk AgrGG 1985 abzuleitenden Mehrheitsprinzip gelöst werden. Insbesondere im Lichte des gebotenen Schutzes der Minderheit in wichtigen Angelegenheiten ist die analoge Heranziehung der Regelungen des ABGB betreffend die Rechte der Teilhaber in der gemeinschaftlichen Sache zulässig.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3Besondere RechtsgebieteBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060119.X04Im RIS seit
13.01.2006Zuletzt aktualisiert am
09.08.2013