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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Durch die Bescheidtechnik, die Bewilligung entsprechend einer in den Spruch des Bescheides aufgenommenen Baubeschreibung zu erteilen, erfolgt (grundsätzlich) eine ausreichende Determinierung des Inhaltes der Bewilligung. Hier: Teil des Konsenses sind somit auch die Betriebszeiten und der Umstand, dass der Gastgarten gemäß den Bestimmungen des § 112 Abs. 3 GewO 1994 "i.d.g.F." betrieben werde (das ist die Fassung bei Erteilung der Bewilligung); nicht minder, dass Fenster und Türen bei Betrieb geschlossen gehalten werden und im Gastbetrieb lediglich Hintergrundmusik dargeboten wird.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060071.X01Im RIS seit
08.01.2006