RS Vwgh 2005/11/30 2005/18/0646

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Veröffentlicht am 30.11.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19;
AsylG 1997 §21;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Dem Schutzbedürfnis von Asylwerbern wird durch die Aufenthaltsberechtigung während des Asylverfahrens bzw. den faktischen Abschiebeschutz gemäß § 19 AsylG 1997 sowie durch die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des FrG 1997 und den Schutz vor Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung gemäß § 21 AsylG 1997 ausreichend Rechnung getragen. Ein zusätzliches Bedürfnis, solche Fremde vor der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes - das erst nach Wegfall des genannten asylrechtlichen Schutzes vollstreckt werden kann - zu schützen, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005180646.X01

Im RIS seit

08.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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