RS Vwgh 2005/12/2 AW 2005/17/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
57/03 Pensionskassenrecht

Norm

BPG 1990 §3;
PKG 1990 §33 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Verbesserung von Pensionskassenverträgen - Das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen und die Interessen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, denen die aufsichtsbehördlichen Befugnisse der belangten Behörde - Finanzmarktaufsicht (Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht) - dienen, sind (öffentliche) Interessen im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG, die mit den Interessen der Pensionskasse, gegen die sich die aufsichtsbehördliche Maßnahme richtet, abzuwägen sind. Auf Grund des angefochtenen Bescheides ist zunächst davon auszugehen, dass die vorliegenden Pensionskassenverträge und somit die dabei geübten Vorgangsweisen der Beschwerdeführerin Anwartschafts- und Leistungsansprüche von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten infolge einer nicht stabilen Beitragsleistung berühren (können). Die belangte Behörde führt damit ein öffentliches Interesse am Vollzug ihres Auftrages zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ins Treffen.

Schlagworte

InteressenabwägungBesondere Rechtsgebiete DiversesZwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005170060.A03

Im RIS seit

09.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten