RS Vwgh 2005/12/13 2005/01/0055

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Veröffentlicht am 13.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §89 Abs2;
ZustG §9 Abs1;
ZustG §9 Abs3;

Rechtssatz

Die Mitteilung der Dienstaufsichtsbehörde im Sinn des § 89 Abs. 2 SPG ist dem ausgewiesenen Vertreter des Beschwerdeführers zuzustellen. Die Übermittlung dieser Mitteilung an den Beschwerdeführer persönlich entfaltete keine Rechtswirkungen (Hinweis E 22. April 1998, 97/01/0630).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005010055.X06

Im RIS seit

12.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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