RS Vwgh 2005/12/13 2003/01/0121

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Veröffentlicht am 13.12.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Ein Widerruf im Sinne des § 20 Abs. 2 StbG liegt nicht im Ermessen der Behörde und konnte daher auch nicht auf Ermessenserwägungen oder typischerweise im Rahmen einer Ermessensübung zu berücksichtigende Gesichtspunkte gestützt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003010121.X02

Im RIS seit

08.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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