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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/01/0444 E 30. August 2005 RS 1Stammrechtssatz
Ein Widerruf der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft kommt nach dem Erkenntnis vom 13. Jänner 1999, 98/01/0011, nur in Frage, wenn eine gesetzliche Verleihungsvoraussetzung, die zur Zeit der Zusicherung erfüllt war, nachträglich weggefallen ist. Das Fehlen einer Verleihungsvoraussetzung, die auch im Zeitpunkt der Zusicherung nicht gegeben war, stellt hingegen keinen Widerrufsgrund dar (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 25. Mai 2004, 2002/01/0496).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003010121.X01Im RIS seit
08.02.2006