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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1;Rechtssatz
Eine intensive persönliche Verankerung in Österreich vermag auch eine allfällige weniger starke Ausprägung der Integration in anderen Bereichen - sofern es dessen bedürfen sollte - partiell auszugleichen (Hinweis E 24. Mai 2005, 2003/01/0043). (Hier: Beide Eltern des Fremden sind österreichische Staatsbürger, der Fremde selbst ist als Jugendlicher nach Österreich gekommen und verfügt über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Eine besonders stark ausgeprägte persönliche Integration des Fremden ist daher gegeben.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003010329.X02Im RIS seit
08.02.2006Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011