RS Vwgh 2005/12/14 2002/13/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. März 2002, 97/14/0034, ausgesprochen hat, führt der Umstand, dass der Eigentümer eines Betriebsgrundstückes "zufällig" auch Eigentümer eines angrenzenden Privatgrundstückes ist und sich der Erwerber vor allem für den Kauf der Privatliegenschaft interessiert, nicht dazu, den Gesamtkaufpreis anders als nach dem Sachwertverhältnis aufzuteilen, weil der Besitz beider Liegenschaften offenbar die Erzielung eines insgesamt höheren Kaufpreises ermöglicht, als dies der Fall gewesen wäre, wenn der Verkäufer nur eine der beiden Liegenschaften besessen hätte. Vor diesem Hintergrund kann auch im Beschwerdefall davon ausgegangen werden, dass das Interesse des Erwerbers an bestimmten Teilen des einheitlichen Kaufgegenstandes nicht Anlass dafür sein kann, den Gesamtkaufpreis vorrangig bestimmten Grundstücksteilen zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130114.X03

Im RIS seit

23.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten