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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. März 2002, 97/14/0034, ausgesprochen hat, führt der Umstand, dass der Eigentümer eines Betriebsgrundstückes "zufällig" auch Eigentümer eines angrenzenden Privatgrundstückes ist und sich der Erwerber vor allem für den Kauf der Privatliegenschaft interessiert, nicht dazu, den Gesamtkaufpreis anders als nach dem Sachwertverhältnis aufzuteilen, weil der Besitz beider Liegenschaften offenbar die Erzielung eines insgesamt höheren Kaufpreises ermöglicht, als dies der Fall gewesen wäre, wenn der Verkäufer nur eine der beiden Liegenschaften besessen hätte. Vor diesem Hintergrund kann auch im Beschwerdefall davon ausgegangen werden, dass das Interesse des Erwerbers an bestimmten Teilen des einheitlichen Kaufgegenstandes nicht Anlass dafür sein kann, den Gesamtkaufpreis vorrangig bestimmten Grundstücksteilen zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130114.X03Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019