Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Zu einer Ermittlung des betrieblichen Anteils dürfen die betrieblich genutzten Flächen nur den ausschließlich für "private Zwecke" verwendeten Räumen ohne allgemein nutzbare (neutrale) Flächen gegenübergestellt werden (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 25. September 2002, 97/13/0175, und vom 26. September 1990, 86/13/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130131.X04Im RIS seit
23.01.2006