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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §31;Rechtssatz
Wird eine Beteiligung veräußert, so zählt als Veräußerungserlös, was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet (Hinweis Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, Tz 22 zu § 31).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130053.X01Im RIS seit
08.01.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013