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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/14/0151 E 9. Mai 1995 RS 2Stammrechtssatz
Dient ein Grundstück (Gebäude) zum Teil dem Betrieb, zum Teil außerbetrieblichen Zwecken, so stellt der betrieblich genutzte Teil notwendiges Betriebsvermögen dar. Es kommt in einem solchen Fall also, wenn nicht das Ausmaß einer Nutzungsart von untergeordneter Bedeutung ist, zu einer räumlichen Aufteilung des Gebäudes (Hinweis Doralt, EStG/2, § 4 Tz 85f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130114.X01Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019