RS Vwgh 2005/12/14 2002/12/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus der rechtlichen Verschmelzung eines Berichtigungsbescheides mit dem berichtigten Bescheid resultiert die Gegenstandslosigkeit eines solchen Berichtigungsbescheides, der einen Nichtbescheid berichtigen will. Seine feststellende Bedeutung kann nämlich zwangsläufig keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der von der Berichtigung betroffene Gegenstand ein rechtliches Nichts darstellt (vgl. den hg. Beschluss vom 21. Februar 1995, Zl. 95/07/0010, mwN).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120183.X02

Im RIS seit

06.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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