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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs3;Rechtssatz
Neben dem Ersatz der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG und dem pauschalierten Ersatz für den Schriftsatzaufwand ist ein Ersatz von Bankspesen nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005180304.X01Im RIS seit
09.02.2006