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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §13 Abs1;Rechtssatz
Soweit sich die Beschwerdeführerin in ihrer Ansicht, "Luftblasen" von "New-Economy-Unternehmen" rechtfertigten ein Abweichen vom Börsenkurs, auf "sämtliche deutsche Erbschaftssteuerkommentare" (unter Hinweis auf Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG6, Rz 271 ff zu § 12, sowie Moench, Abschnitt II 4 Rz 33 ff zu § 12 ErbStG) beruft, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof dieser Einschätzung des Meinungsstandes etwa in Ansehung von Kapp/Ebeling, § 12 ErbStG Rz 112 bis 113.1 zu § 12 ErbStG, nicht anzuschließen, zumal Troll/Gebel/Jülicher (aaO, Rz 272) und Moench (aaO, Rz 34a) die besondere Konstellation des plötzlichen Todes des "geistigen Kopfes des Unternehmens" bzw. des "Hauptgesellschafters" eines Unternehmens des Neuen Marktes vor Augen haben, womit Analysten dem Unternehmen sofort weniger strategische Chancen am Markt einräumten und Ertragerwartungen entscheidend gemindert würden. Von einer solchen Sachverhaltskonstellation ist jedoch im Beschwerdefall nicht die Rede.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160223.X05Im RIS seit
20.01.2006Zuletzt aktualisiert am
05.11.2009