RS Vwgh 2005/12/15 2005/16/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2005
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs1;
ErbStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Soweit sich die Beschwerdeführerin in ihrer Ansicht, "Luftblasen" von "New-Economy-Unternehmen" rechtfertigten ein Abweichen vom Börsenkurs, auf "sämtliche deutsche Erbschaftssteuerkommentare" (unter Hinweis auf Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG6, Rz 271 ff zu § 12, sowie Moench, Abschnitt II 4 Rz 33 ff zu § 12 ErbStG) beruft, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof dieser Einschätzung des Meinungsstandes etwa in Ansehung von Kapp/Ebeling, § 12 ErbStG Rz 112 bis 113.1 zu § 12 ErbStG, nicht anzuschließen, zumal Troll/Gebel/Jülicher (aaO, Rz 272) und Moench (aaO, Rz 34a) die besondere Konstellation des plötzlichen Todes des "geistigen Kopfes des Unternehmens" bzw. des "Hauptgesellschafters" eines Unternehmens des Neuen Marktes vor Augen haben, womit Analysten dem Unternehmen sofort weniger strategische Chancen am Markt einräumten und Ertragerwartungen entscheidend gemindert würden. Von einer solchen Sachverhaltskonstellation ist jedoch im Beschwerdefall nicht die Rede.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160223.X05

Im RIS seit

20.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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